Gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, kann nicht selten lohnenswert sein. Je nachdem kann es zu verschiedenen Fehlern bei der Messung oder schon im Vorfeld der Messung kommen.
Oft kritisiert wurden vor allem Lasermessungen, bei denen Poliscan Speed verwenddet wurden. Insbesondere die älteren Softwareversionen 1.5.3 und 1.5.4 wurden in der Vergangenheit stark kritisiert
in Bezug auf die mangelhafte Messwertbildung. Inzwischen wird überwiegend die neue Software 1.5.5 verwendet. Das Messverfahren ist weitgehend durch die Rechtsprechung anerkannt.
Doch kann sich in vielen Fällen zumindest eine Akteneinsicht lohnen, da es möglich ist, dass es jedenfalls zu Verfahrensfehlern bei der Messung gekommen ist.
So hat es in der Vergangenheit vereinzelt Verfahrenseinstellungen gegeben, weil die neue Software 1.5.5 erst am 21.07.2010 durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt Braunschweig zur
Verwendung bei amtlichen Messungen zugelassen wurde. Viele der Lasergeräte wurden jedoch schon vor dem 21.07.2010 letztmalig geeicht. Gleichzeitig wurde verbreitet die neue Software 1.5.5
verwendet. D.h. also, dass das Lasergerät zum letzten Mal geeicht wurde, als es mit einer Software verwendet wurde, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht offiziell zugelassen war.
Letztlich fehlte es daher an einer gültigen Eichung. Da die Eichung in der Regel bis zum Ablauf des Folgejahres gilt, und vorher kaum eine weitere Eichung vorgenommen wird, ist es nicht
unwahrscheinlich, dass auch Bußgeldbescheide, die Ordnungswidrigkeiten aus dem letzten Jahr betreffen, noch unter diesem Fehler leiden.
Es ist daher ratsam - sofern gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird -, dass Akteneinsicht in die Bußgeldakte genommen wird. Sollte es nur um eine geringe Geldbuße gehen, sollte jedoch
abgewogen werden, ob das Risiko, auf den Kosten der Rechtsverfolgung sitzen zu bleiben, die Chance ein solchen (oder anderen) Verfahrensfehler aufzudecken und so eine Einstellung zu erreichen,
nicht überwiegt. Wer über Verkehrsrechtsschutz verfügt, braucht sich hierüber grundsätzlich keine Gedanken machen.